Montag, 8. Juni 2009
- verfassungsrechtliche Gründe sprechen dagegen
- nicht dem Druck der EU beugen
- kein Garant für mehr Verkehrssicherheit
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) lehnt die Einführung einer Halterhaftung und einer Kostentragungspflicht des Halters bei Verstößen im fließenden Verkehr ab. Dafür hat sich der AvD Rechts- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung im Rahmen der AvD-Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 6. Juni 2009, in Mainz ausgesprochen. Der Ausschuss unter Vorsitz von AvD-Vizepräsident Dr. Klaus Büttner fordert den Gesetzgeber und das Bundesamt für Justiz auf, im Rahmen der Umsetzung des EU Rahmenbeschlusses (RbGeld vom 22.03.2005) zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen dafür zu sorgen, dass die im Grundgesetz verbrieften Rechte der deutschen Autofahrer gewahrt bleiben. Dies müsse umso mehr für die Anwendung des geplanten Geldsanktionsgesetzes gelten, welches 2010 in Kraft treten soll.
Nach Ansicht des AvD darf es nur in solchen Fällen zu einer Vollstreckung in Deutschland kommen, in denen der Fahrer festgestellt ist oder aber eine Kostentragungspflicht des Halters auch nach deutschem Recht besteht. So ist beispielsweise nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Halter bei Halt- und Parkverstößen verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Seitens der EU wird jedoch die Einführung einer Halterhaftung auch für Zuwiderhandlungen im fließenden Straßenverkehr immer stärker fokussiert. Darauf deutete zuletzt der Vorschlag einer Richtlinie zur besseren Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften (Enforcement Directive vom 19.03.2008) hin, der auf eine Halterhaftung hinauslaufen würde.
An Lösungen zu arbeiten, die einer Erhöhung der Verkehrssicherheit zuträglich sind, ist für den AvD selbstverständlich. Rechte der Autofahrer zu beschneiden, nur um letztlich den behördlichen Aufwand bei der Beweisführung so gering wie möglich zu halten, ist jedoch nicht verhältnismäßig.
Gegen eine Ausdehnung der Halterhaftung auf Verstöße im fließenden Verkehr sprechen vor allem aber verfassungsrechtliche Gründe: Dem Halter eines Fahrzeugs ein Bußgeld aufzuerlegen, ohne ihm nachweisen zu können, dass er auch der Fahrer war, widerspricht dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld“. Bekäme der Halter auch dann einen Kostenbescheid, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden könnte – etwa weil er vom Halter nicht benannt wird – würde dies einer bußgeldbewehrten Auskunftspflicht entsprechen. In Österreich wird dies bereits in Form der so genannten Lenkerauskunft praktiziert. Eine entsprechende Verpflichtung würde jedoch mit dem deutschen Recht "sich nicht selbst belasten zu müssen" beziehungsweise mit dem Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten naher Angehöriger kollidieren.
Auch Verkehrssicherheitsaspekte können es nach Ansicht von AvD-Vizepräsident Dr. Klaus Büttner nicht rechtfertigen, die Rechte der Betroffenen einzuschränken. "Im Interesse der Verkehrssicherheit muss vielmehr derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der auch tatsächlich den Verstoß begangen hat. Nur dann kann der erzieherische Effekt, der hinter einer Bestrafung stecken sollte, erreicht werden. Die Einführung der Halterhaftung ist kein Garant für mehr Verkehrssicherheit."
Donnerstag, 7. Mai 2009
Volksabstimmung
Eine Initiative will Radarfallen nur noch an heiklen Orten. Die «Bussen-Melkerei» soll aufhören. 17 Mio. Einnahmeausfall.
Rainer Klose
Die Idee klingt irgendwie charmant: Die SVP will die «Bewirtschaftung der Strassen» stoppen, die dem Kanton Luzern pro Jahr 17 Mio. Franken einbringt. Natürlich, sagen die Initianten, darf in Luzern weiter geblitzt werden - aber ab jetzt nur dort, wo die Polizei es für notwendig hält, und nicht mehr dort, wo der Blitzkasten die grössten Einnahmen erzeugt.
Die Initiative (www.raser-stoppen.ch) kommt am 17. Mai zur Abstimmung. Sie wird getragen von der Luzerner SVP und unterstützt vom Nutzfahrzeugverband Astag und vom Autogewerbeverband AGVS. Die Automobilclubs verhalten sich neutral. Alle anderen politischen Parteien ausser der SVP lehnen die Initiative bislang ab.
Schweizweit bedeutend Der Ausgang der Abstimmung ist trotzdem offen - und er könnte nationale Signalwirkung entfalten: Blechpolizisten stehen in vielen Kantonen - oft am Rand gut ausgebauter Strassen - und sorgen für einen konstanten Einnahmestrom in die Staatskasse. Das weckt Begehrlichkeiten: Von 1998 bis 2004 haben nach Angaben der SVP die Bussen allein im Kanton Luzern um 72% zugenommen.
Das soll nun aufhören, sagt der Luzerner Kantonsrat Daniel Keller, der das Initiativkommitee leitet. Doch wie kann man einen Kanton von den schönen Einnahmen «entwöhnen»? «Wir wenden einen Trick an», erklärt Keller. «Unsere Initiative fordert, dass die Bussgelder in vollem Umfang an steuerpflichtige Bürger zurückerstattet werden. Damit wird der Bussentopf zwangsläufig geleert - und es wird für Finanzpolitiker uninteressant, ihn weiter anwachsen zu lassen.»
ÖV-Nutzer profitieren Bei einer Einnahme von derzeit rund 17 Mio. Franken wären das pro steuerpflichtigen Luzerner pauschal Fr. 40.- Rückerstattung pro Jahr. Dabei ist egal, ob der Bürger Auto fährt oder Velo, ob er den ÖV benutzt oder als notorischer Schnellfahrer häufig gebüsst wird. Die 40 Franken soll jeder bekommen.
Diese Steuererstattung sei nicht der Hauptzweck der Initiative, sagt Keller. «Sie ist nur ein Vehikel, um unser Ziel zu erreichen: Keine Radarfallen mehr, die offensichtlich vor allem Einnahmen bringen sollen.» Er präzisiert: «Wir wollen, dass die Polizei selber entscheidet, wo es gefährliche Stellen gibt, wo Menschen in Gefahr sind und wo man Rasern das Handwerk legen muss.»
Doch wie soll der Kanton den Einnahmeausfall ausgleichen? Die Initianten haben eine recht einfache Antwort: Durch Einsparungen in der kantonalen Verwaltung könnten die Mindereinnahmen «problemlos kompensiert werden».
Andere parteien dagegen Derzeit reist Keller von Podiumsdiskussion zu Podiumsdiskussion und stellt die Initiative bei anderen Parteien vor. Bei der CVP-Delegiertenversammlung am 20. April blitzte er deutlich ab: 216 Delegierte dagegen, nur 5 dafür. Die Vorlage sei rufschädigend und fördere das Misstrauen gegen Kantonspolitiker, die als gierige Steuereintreiber dargestellt werden, befindet CVP-Kantonsrätin Andrea Gmür.
Besonders stossend findet man bei der CVP, dass der vorgeschlagene Steuerrabatt zum Teil den Verkehrssündern selbst zugute kommt. «Ich halte es für höchst bedenklich, jemanden mit einem Steuerrabatt zu belohnen, der sich nicht an die Vorschriften hält», so Gmür.
Die FDP befürchtet nach den Worten von Geschäftsführer Sascha Kretz, dass die wegfallenden Einnahmen nicht einfach eingespart werden können. «Das wird Steuererhöhungen nach sich ziehen - und das ist ja auch nicht im Sinne der SVP.» Auch Kretz findet stossend, dass gebüsste Fahrer durch die Rückerstattung «wieder belohnt werden würden.»
Die Luzerner SP lehnte die Initiative einstimmig ab. «Es geht darum, Sicherheitsrisiken zu minimieren», sagt Kantonsrätin Trix Dettling. «Und wer gegen Regeln verstösst, ist immer ein Sicherheitsrisiko.» Dass Autofahrer sich von Radarfallen drangsaliert fühlen, kann sie nicht nachvollziehen. «Wer sich an die Regeln hält, hat ja nichts zu befürchten.»
Alle befragten Politker bestätigen, dass die Verkehrsbussen fest im kantonalen Budget eingeplant sind. Man muss also davon ausgehen, dass gebüsst wird, «bis der Säckel voll ist» - egal wie diszipliniert sich die Lenker verhalten.
Am 17. Mai wird in Luzern also abgestimmt. Überraschungen seien möglich, auch wenn viele Parteien gegen die Initiative sind, sagt Andrea Gmür. «Das Volk ist immer ein bisschen unberechenbar.»
Quelle: © Automobilrevue; 29.04.2009[0]; Seite 17
Freitag, 17. April 2009
Navigationsgeräte mit Radarwarnung erlaubt
Navigationsgeräte, die auch als Radarwarngeräte verwendet werden, sind im Rahmen der derzeitigen Rechtslage legal. Dies ist die Ansicht des Kantonsgerichts, das gestern in einem entsprechenden Fall entschieden hat.
VON jan hudec
Dass es gestern vor Kantonsgericht eher um die Sache ging als um eine Person, war von Anfang an deutlich. Denn der Angeklagte war gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Vorgesehen war das nicht. Verteidiger Robert Vogel entschuldigte sich denn auch dafür, dass sein Mandant den Termin «verschwitzt hat». Der 38-Jährige war am Grenzübergang Thayngen mit einem Navigationsgerät erwischt worden, das in der Lage ist, vor fixen Radarfallen zu warnen. Dafür wurden ihm 500 Franken Bussgeld aufgebrummt und das Gerät eingezogen, wogegen er Einsprache erhoben hat.
Weil der Sachverhalt ja klar sei und es nur um juristische Fragen gehe, beantragte Vogel trotz der Absenz seines Mandanten, die Verhandlung fortzuführen. Staatsanwalt Daniel Jenne beantragte dagegen, dass die Einsprache des Angeklagten wegen unentschuldigten Nichterscheinens zurückgezogen werden müsse. Richter Ernst Sulzberger entschied schliesslich, die Verhandlung fortzusetzen, zumal in diesem Fall auf die Anwesenheit des Angeklagten verzichtet werden könne, «denn eigentlich sitzt hier der vor Gericht», wie der Markenname des vom Angeklagten mitgeführten Navigationsgeräts lautet.
Unklare Rechtslage
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Apparaturen, die vor Radarfallen warnen können. Zum einen Geräte, die Radarmessungen via Funk detektieren, zum anderen Navigationsgeräte, bei denen festinstallierte Blitzkästen vermerkt sind. Erstere Geräte sind laut Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Ob der Artikel aber auch auf Navigationgeräte angewendet werden darf, ist unklar (siehe auch SN vom 11. April 2008).
Die Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers nahmen denn auch auf obigen Artikel Bezug, wobei sie ihn in entgegengesetzter Richtung interpretierten. Im Kern sagt der Gesetzestext, dass «Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z. B. Radarwarngeräte)», nicht verwendet werden dürfen.
Jenne argumentierte nun, dass Navigationsgeräte mit Radarwarnung den Sinn von Verkehrskontrollen unterlaufen würden. Zwar brächten sie die Verkehrsteilnehmer dazu, die Geschwindigkeit dort einzuhalten, wo gemessen würde, was an diesen Stellen auch besonders erwünscht sei. Allerdings gehe es nicht darum, die Geschwindigkeit nur an manchen Orten den gesetzlichen Richtlinien anzupassen. Es gelte nicht nur die Verkehrs-, sondern auch die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Daher sei die Busse sowie der Einzug des Geräts gerechtfertigt.
Vogel führte ins Feld, dass sich die Navigationsgeräte von den konventionellen Radarwarnern grundlegend unterscheiden würden. Letztere seien potentiell imstande, vor allen Radarmessungen, also auch mobilen, zu warnen. Navigationsgeräte dagegen warnten nur bei fixen Messgeräten. Gerade die Standpunkte der Blitzkästen seien aber ohnehin bekannt respektive über legale Computersoftware für alle zugänglich. Das Navigationsgerät des Angeklagten sei somit nicht vom Verbot betroffen und er freizusprechen.
Erlaubt ist, was nicht verboten ist
Dies tat das Kantonsgericht denn auch. Der Angeklagte wurde freigesprochen, sein Navigationsgerät erhält er zurück, und die Verfahrenskosten fallen zu Lasten der Staatskasse. Sein Urteil begründete das Gericht damit, dass es unzulässig sei, das bestehende Gesetz auf diese Art der Navigationgeräte auszudehnen. «Und was nicht verboten ist, ist erlaubt», meinte Sulzberger.
Ausserdem stehe im Vordergrund von Verkehrskontrollen die Verkehrssicherheit, und diese werde durch die Navigationsgeräte mit Radarwarnung nicht eingeschränkt. Denn diese könnten keine mobilen Radarmessungen detektieren und ermöglichten es daher nicht, die erlaubte Geschwindigkeit ungefährdet zu überschreiten. Zudem seien die Geräte auch nicht imstande, Messungen zu stören, wie dies bei gewissen Radarwarnern der Fall sei. Und schliesslich verwendeten die Navigationsgeräte allgemein zugängliche Daten, die Standorte von Blitzkästen würden ja häufig auch von der Polizei bewusst bekanntgegeben.
Dieser Entscheid hat für Schaffhausen Konsequenzen: «Wir werden in der näheren Zukunft sicher keine derartigen Geräte mehr einziehen respektive deswegen Bussen aussprechen», erklärte Polizeirichter Jenne. Tatsächlich sei es nun Sache des Gesetzgebers, rechtliche Klarheit zu schaffen.
Dienstag, 24. März 2009
Die überwiegende Mehrheit der Bußgeldverfahren, die Geschwindigkeitsüberschreitungen betreffen, sind mangelhaft – das beweist eine dem Automobilclub von Deutschland (AvD) vorliegende Studie der VUT. Die "Verkehr-Unfall-Technik- Sachverständigengesellschaft mbH" hat in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 1810 Ordnungswidrigkeits-Vorgänge untersucht. Bei den zugrunde liegenden Messungen wurden sowohl Video- als auch Radargeräte und Laserpistolen verwendet. (Die Auswertung erfolgte im Sinne der Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren*.)
Nach Ansicht des AvD sind die Ergebnisse ernüchternd: Ohne Mängel waren lediglich 14,98 % der untersuchten Fälle. In mehr als 80 % entdeckten die Sachverständigen der VUT Fehler – technische oder formale, mehr oder minder schwerwiegende. Die Bandbreite reicht von unvollständigen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen. In 5 % der Fälle waren die Mängel so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen. Denn die Messergebnisse waren nachweislich falsch bzw. waren "geblitzten" Autofahrern falsche Messwerte zugeordnet worden.
"Diese Zahlen sind erschreckend hoch", findet AvD-Verkehrsrechtsexpertin Dorothee Lamberty und weist darauf hin, "dass nach ständiger Rechtssprechung ein standardisiertes Messverfahren eben auch nur dann gegeben ist, wenn das Messgerät vom Bedienungspersonal standardmäßig – das heißt in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller vorgegebenen Bedienungsanleitung - eingesetzt wird. Und dies nicht nur bei der eigentlichen Messung sondern auch bei dem der Messung vorausgehenden Gerätetest." Auch das eingesetzte Auswertepersonal muss vollumfänglich prüfen, ob bei der Messung alle Anforderungen erfüllt wurden. Hieran mangelt es in der täglichen Praxis aus Sicht des AvD jedoch noch viel zu häufig, was nicht zuletzt auch an einer weit verbreiteten Technikgläubigkeit des eingesetzten Mess- und Auswertepersonals liegen mag. Hier gilt es, das eingesetzte Personal umfassend zu schulen und für vorhandene Problemfelder zu sensibilisieren.
"Um betroffene Autofahrer überhaupt in die Lage zu versetzen, im Bußgeldverfahren die dem Vorwurf zugrunde liegende Messung zu prüfen, ist im nächsten Schritt unerlässlich, dass die Messakten entsprechend vollständig sind und Beweismittel vorgelegt werden, die plausibel sind", erläutert AvD-Juristin Lamberty. "Solange dies - was die Untersuchung und die vorgelegten Zahlen der der VUT GmbH belegen - jedoch nicht gewährleistet ist und nichts desto trotz in den entsprechenden Verfahren Bußgeldbescheide erlassen werden, wird der Betroffene aufgrund einer nicht zu 100 % geklärten Beweislage bestraft." Das darf aus Sicht des AvD im standardisierten Messverfahren nicht sein und führt in der Konsequenz letztlich zu einer Umkehr der Beweislast. Das hält der Automobilclub von Deutschland für inakzeptabel und vor allem unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für mehr als bedenklich. Vielmehr sollte der Betroffene spätestens im Widerspruchsverfahren durch Vorlage einer vollständigen Messakte und Vorlage aller Beweismittel in die Lage versetzt werden, den erhobenen Vorwurf prüfen zu können.
Solange sich aufgrund einer unvollständigen Aktenführung und einer entsprechend unvollständigen Beweissituation Zweifel an einer ordnungsgemäß durchgeführten Messung aufdrängen, wird die notwendige Akzeptanz der Bürger im Hinblick auf – sicherlich notwendige und sinnvolle – Geschwindigkeitskontrollen nach Ansicht des AvD nicht erreicht werden können. Erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit setzt jedoch die Akzeptanz und Einsicht der von den Kontrollmaßnahmen betroffenen Personen dringend voraus.
Definition "standardisierte Messverfahren":
Nach dem BGH (BGHSt 39,291) sind standardisierte Messverfahren solche Messverfahren, die menschliche Handhabungsfehler, wie z. B. Zielungenauigkeiten, erkennen und bei denen möglichen systemimmanente Ungenauigkeiten durch den vorgeschriebenen Toleranzabzug ausreichend Rechnung getragen wird. Nicht erforderlich ist, dass die Messung in einem vollautomatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren getätigt wird; vielmehr genügt ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.
Samstag, 24. Januar 2009
Umfassende Informationen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten bietet ab sofort das neue Internetportal straffrei-mobil.de. „Betroffene müssen im Internet häufig viel zu lange recherchieren, um alle für sie wichtigen Informationen zu finden“, erläutert Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Frankfurt am Main und Initiator der Seite. Straffrei-mobil.de fasst alle wichtigen Themen rund um das Verkehrsgeschehen zusammen und bietet den Nutzern leicht verständliche Informationen. „Gerade auf die allgemein verständliche Darstellung der mitunter etwas komplizierten rechtlichen Fragestellungen legen wir besonderen Wert“, betont Christian Demuth, Mitinitiator und Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Das Angebot von straffrei-mobil.de wendet sich an mobile Menschen. Es ist zugeschnitten auf alle Fragen, die entstehen können, wenn man mit Verkehrsvorschriften in Konflikt kommt. Hier finden sich Fakten, die im Konfliktfall benötigt werden: von den einschlägigen Gesetzestexten über die Punktekataloge bis hin zu einer Vielzahl von Beiträgen rund um das Recht der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr, zum Fahrerlaubnisrecht und zur Rechtsprechung. Literaturempfehlungen und ein Lexikon der juristischen Fachbegriffe aus dem Bereich des Straßenverkehrsrechts runden das Angebot ab. Straffrei-mobil.de zeigt auf, wie sich Betroffene in kritischen Situationen richtig verhalten und wie sich entsprechendes Detailwissen, das zum Beispiel durch einen Blick in die Prozessakte erlangt werden kann, erfolgreich vor Gericht verwerten lässt. „Unser Ziel ist es, mit straffrei-mobil.de all jene bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, die – verschuldet oder unverschuldet – in einen Konflikt mit dem Verkehrsrecht geraten sind. Und bestenfalls wollen wir dazu beitragen, dass es soweit erst gar nicht kommt“, betont Lenhart.
Infos: www.straffrei-mobil.de
Freitag, 29. August 2008
Mit der neuen Konzession dürfen gebührenfinanzierte Privatradios ihre Hörer nicht mehr vor Radargeräten am Strassenrand warnen. Halten sie sich nicht an das Verbot, behält sich das BAKOM Konsequenzen vor. Betroffen von der neuen Regel sind 27 Radios, denen die Konzession Anfang Juli erteilt wurde. 21 weitere Entscheide sollen im Herbst fallen. Laut BAKOM treten die neuen Konzessionen frühestens am 7.September in Kraft. Die betroffenen Sender geben sich zwar enttäuscht, aber nicht entmutigt. Sie glauben nicht, dass das Verbot grössere Auswirkungen auf ihre Hörer haben wird.
Quelle: http://news.search.ch/inland/2008-08-29/aus-fuer-blitzer-alarm-per-lokalradio
Montag, 23. Juni 2008
Navigationsgeräte, die auch als Radarwarngeräte verwendet werden, sind im Rahmen der derzeitigen Rechtslage legal. Dies ist die Ansicht des Kantonsgerichts, das gestern in einem entsprechenden Fall entschieden hat.
VON jan hudec
Dass es gestern vor Kantonsgericht eher um die Sache ging als um eine Person, war von Anfang an deutlich. Denn der Angeklagte war gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Vorgesehen war das nicht. Verteidiger Robert Vogel entschuldigte sich denn auch dafür, dass sein Mandant den Termin «verschwitzt hat». Der 38-Jährige war am Grenzübergang Thayngen mit einem Navigationsgerät erwischt worden, das in der Lage ist, vor fixen Radarfallen zu warnen. Dafür wurden ihm 500 Franken Bussgeld aufgebrummt und das Gerät eingezogen, wogegen er Einsprache erhoben hat.
Weil der Sachverhalt ja klar sei und es nur um juristische Fragen gehe, beantragte Vogel trotz der Absenz seines Mandanten, die Verhandlung fortzuführen. Staatsanwalt Daniel Jenne beantragte dagegen, dass die Einsprache des Angeklagten wegen unentschuldigten Nichterscheinens zurückgezogen werden müsse. Richter Ernst Sulzberger entschied schliesslich, die Verhandlung fortzusetzen, zumal in diesem Fall auf die Anwesenheit des Angeklagten verzichtet werden könne, «denn eigentlich sitzt hier der vor Gericht», wie der Markenname des vom Angeklagten mitgeführten Navigationsgeräts lautet.
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Donnerstag, 14. Februar 2008
"Für welche Verstöße gibt es Punkte im Verkehrszentralregister? Wann ist das Punktekonto voll und wann und wie werden die Punkte gelöscht? Wann kommt es zur Verurteilung wegen Unfallflucht? All diejenigen, denen Ihr Führerschein lieb und teuer ist, bekommen in diesem Buch wertvolle Hinweise und Tipps, die bei der Vermeidung von Bußgeld- oder Strafverfahren helfen oder aber später dem Anwalt die optimale Verteidigung ermöglichen." (Quelle: Verkehrsrecht, Cornelsen, 2008)
In diesem Handbuch werden dem Autofahrer Handlungsanleitungen für eine effektive Verteidigung im Kampf gegen Strafen, Punkte und Fahrverbote gegeben. Diese resultieren aus Erfahrungen aus über 2.000 Verfahren rund um das Verkehrsrecht. Wer das Buch liest und dessen Ratschläge beherzigt, macht Fehler im Straßenverkehr nicht noch schlimmer - und behält seinen Führerschein! Das Buch ist als Taschenbuch im Cornelsen Verlag erschienen. Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier.
Donnerstag, 24. Januar 2008
In Goslar findet heute und morgen (24. und 25. Januar 2008) der 46. Verkehrsgerichtstag statt. Wie immer bestimmen vor allem aktuelle praxisbezogene Themen das Treffen der 1500 Verkehrsexperten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) ist ebenfalls in den Arbeitkreisen vertreten.
Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit den neuen Entwicklungen der grenzübergreifenden Bußgeldvollstreckungen innerhalb der EU. Der AvD wehrt sich gegen das Prinzip der Halterhaftung, die gegen deutsche Regeln verstößt, und fordert eine Harmonisierung des EU-Verkehrsrechts. Gleichzeitig lehnt der Automobilclub eine Verdopplung der Bußgelder nach dem Gießkannenprinzip ab, die vor allem wirtschaftlich schwächere Autofahrer treffe. Der AvD hält eine erhöhte Kontrolldichte und drohende Punkte in Flensburg für sinnvoller als eine Anhebung der Bußgelder, deren nachhaltige Wirkung nur begrenzt sei.
Der AvD begrüßt die Idee von Unfallkommissionen als Bausteine der Verkehrssicherheitsarbeit. Sie könnten aber nur dann erfolgreich sein, wenn sie mit qualifiziertem Personal und entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet sind. Eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene wäre wünschenswert, um den Stellenwert der Institution zu stärken.
Ein Arbeitskreis beschäftigt sich in Goslar mit der Belastbarkeit des Fahrzeugführers und modernen Assistenzsystemen. Der AvD befürwortet grundsätzlich elektronische Fahrhilfen, fordert aber eine Klärung der damit verbundenen Rechtsfragen. Ebenso müssen im nationalen und internationalen Zulassungsrecht klare Vorgaben geschaffen werden. Bevor neue Fahrerassistenzsysteme zugelassen werden, sollten intensive Tests auch über mögliche negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit erfolgen, wünscht sich der Automobilclub von Deutschland. (ar/jri)
Montag, 29. Oktober 2007
Die vom SPD-Parteitag beschlossene Forderung nach einem generellen Tempolimit von 130 km/h auf den Autobahnen bringt nach Feststellungen des Automobilclub von Deutschland (AvD) nicht die versprochenen Vorteile für die Umwelt.
Laut AvD ist zwar die Behauptung richtig, eine Begrenzung des Tempos auf 130 km/h könne die CO2-Emissionen eines Fahrzeuges senken, doch beziehe sich dies eben nur auf das einzelne Fahrzeug und nicht auf die Gesamtheit des Verkehrs.
Der größte Teil der deutschen Autobahnen unterliegt bereits einer Geschwindigkeitsbeschränkung, die Durchschnittsgeschwindigkeit aller PKW liegt im gesamten Autobahnnetz bei unter 117 km/h und die Mehrheit aller Unfälle geschieht bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h. Die von der SPD erhofften positiven Auswirkungen werden deshalb schlichtweg nicht eintreten. Im Gegenteil: Die angesichts des starken LKW-Verkehrs notwendige Entflechtung des Verkehrs durch streckenweise freie Fahrt würde durch Verlagerung und Verlangsamung des Verkehrs auf den linken Autobahnspuren zu mehr Staus und mehr Auffahr-Unfällen führen, die auch negative Auswirkungen auf die Abgasbilanz haben und sich damit nachteilig auf die Umweltbilanz auswirken.
Unverständlich ist, warum die SPD gegen die ausdrückliche Empfehlung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und der Antragskommission - und damit gegen die Empfehlung der Experten aus den eigenen Reihen - diesen Antrag mehrheitlich verabschiedet hat und damit ein klares Signal gegen eine sinnvolle und durchdachte Umweltpolitik setzt.
Die Antragsbehauptung "Ein schneller und unbürokratischer Weg zum Klimaschutz ist die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h." ist schlichtweg falsch. Klimaschutz lässt sich so nicht betreiben. Diese Argumentation ist höchstens geeignet, das umweltpolitische Gewissen zu beruhigen und sich zu sagen, dass man es doch wenigstens versucht hätte.
Der AvD fordert die SPD auf, ihre populistischen Vorschläge wissenschaftlich neutral untermauert zu begründen.
Quelle: AvD-Pressedienst 5207
Donnerstag, 25. Oktober 2007
Seit es den Kommunen Mitte der 90er Jahre erlaubt wurde, Geschwindigkeitsverstöße in Eigenregie auch mittels versteckter Messgeräte vor polizeilich festgelegten Unfallschwerpunkten zu messen und die Verkehrsverstöße mit Bußgeldbescheiden zu ahnden, werden damit gerne private Verkehrsüberwachungsunternehmen beauftragt.
Diese besondere Art von Public-Private Partnership und die Praktiken dieser privaten Blitzdienste untersuchten die Redaktion von Kabel 1 Magazin und ein Mitarbeiter des AvD Instituts für Verkehrssoziologie in teilnehmender Beobachtung mit versteckter Kamera. Sie gaben sich dazu gegenüber den privaten Blitzdiensten als Vertreter des Ordnungsamtes einer Stadt aus und erkundigten sich einmal äußerst vorsichtig und in einem zweiten Fall sehr direkt nach Möglichkeiten, mehr Einnahmen für die Stadt zu erzielen.
Die "Verkaufsgespräche" beweisen, dass es in erster Linie um sichere Mehrerlöse, statt um die Verkehrssicherheit geht. Es zeigte sich auch, welche Verdienstspannen bereits bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen zu erreichen sind und mit welchen technischen Mitteln die Orte gefunden und dann festgelegt werden, um gute Ergebnisse für die Blitzdienste und für die Kasse zu erzielen. Gezeigt werden am 25.10.2007 im Kabel 1 Magazin um 22.15 Uhr die für die Städte lukrativen Geschäftsmodelle.
"Wie einfach Autofahrer abgezockt werden können, dank der privaten Blitzdienste beinahe mühelos und wie ohne Kontrolle der Bürgerschaft und sogar auf Kosten der Verkehrssicherheit eine Gesetzeslücke ausgenutzt werden kann, ist erschreckend und die Dreistigkeit mit der die Branche auftritt beinahe unglaublich!" sagte Alfred Fuhr, Verkehrssoziologe des AvD, nach Sichtung des Materials. "Die Ergebnisse dieser Recherche liefern skandalöse Belege für die Vernachlässigung der Unfallprävention der Kommunen zugunsten der Einnahmen durch private Überwachungsunternehmen."
Der AvD sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass Prävention statt Inkasso im Vordergrund der Verkehrsüberwachung stehen muss, weil es möglichen Verkehrsopfern nichts nützt, wenn jemand vor dem Unfall auf der Lauer liegt, ohne auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer Einfluss zu nehmen.
Quelle: AvD-Pressedienst 5107
Montag, 21. Mai 2007
von Uwe Lenhart
Ein Autofahrer begeht Geschwindigkeitsüberschreitungen um 22, 43 und 23 km/h innerhalb von acht Monaten. Diese werden mit sechs Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen. Die Führerscheinstelle macht Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geltend und ordnet eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) an.
Darf sie das?
Bisher ist die Behörde nur bei Erreichen bestimmter Punktestände tätig geworden. Bei acht Punkten wurde verwarnt, bei 14 ein Aufbauseminar angeordnet, und bei 18 Punkten wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Durch eine Verordnungsänderung ist es nunmehr aber möglich, eine MPU auch außerhalb des sogenannten Punktesystems anzuordnen. Und zwar bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.
Die Verstöße müssen eine bestimmte Qualität haben oder unter besonderen Umständen begangen sein. Eine bloß einmalige erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung reicht noch nicht aus. Treffen aber Häufigkeit, Rücksichtslosigkeit oder vorsätzliche Begehung zusammen, beispielsweise Tempoverstoß "aus Spaß" an der Fahrleistung oder aus einem Geltungsbedürfnis heraus, reicht dies für Eignungszweifel aus. In derartigen Fällen kann eine Gutachtenanordnung selbst bei "nur" drei Verstößen und "nur" sechs Punkten berechtigt sein.
Der Autor ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main ( www.lenhart-ra.de).
Quelle: FAZ 13.05.2007
Montag, 19. Februar 2007
Grundlage jeder Besteuerung müssen feste technische Größen sein
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) wendet sich gegen die Vorschläge anstelle der bisherigen Kraftfahrzeugsteuer eine CO2-Steuer einzuführen. Der wichtigste Kritikpunkt ist, dass veränderliche Kriterien, die im Gegensatz zu Bohrung und Hub dem Verschleiß und möglichen Beschädigungen unterliegen, keine Basis für die rechtlich klar zu definierende Besteuerung sein können. Jeder kleine Schaden am elektronischen Motormanagement, eine unabsichtlich beschädigte Auspuffanlage oder gar Chiptuning können aus einem CO2-armen Fahrzeug binnen Sekunden einen Umweltsünder machen, der frühestens beim nächsten Werkstattbesuch oder der Abgasuntersuchung auffallen würde. Jedoch steigt der Verbrauch, der Autofahrer muss beim Tanken sofort mehr zahlen.
Der AvD gibt zu bedenken, dass wegen der Streuung in der Serie vergleichbare CO2-Werte jeweils nur aufwändige Flottenversuche festgelegt werden können, die auch nur für die Neufahrzeuge bindend sind. Mit derart "weichen Kriterien" ist eine gerechte Festschreibung der Besteuerungsgrundlagen nicht gegeben.
Mineralölsteuer ist die wirksame verbrauchsabhängige Steuer
Der Vorschlag einer CO2-Steuer ist obendrein inhaltlich nicht zielführend: Die Emissionen eines Fahrzeuges hängen direkt mit dem Verbrauch zusammen, hier gilt die einfache Formel: Hoher Verbrauch = hoher Schadstoffausstoß. Wer also viel emittiert verbraucht viel und wird beim Tanken mit einem hohen Steueranteil „bestraft“. Für viele Verbraucher ist eben dies der Anreiz, möglichst kraftstoffsparend zu fahren, ganz unabhängig welches Fahrzeug sie fahren. Damit wird von Verbraucherseite die größtmögliche Schadstoffeinsparung erreicht. Schon lange ist bei der Masse der Autokäufe der Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge – und damit auch der Schadstoffausstoß - ein maßgebliches Kriterium.
Die Umsetzung von neuen Schadstoffklassen ist für die Industrie und die Verbraucher ein hoher Anreiz, in umweltfreundliche Autos zu investieren. Es darf bezweifelt werden, ob eine CO2-Steuer hier stärker wirken würde. Hier fordert der AvD vielmehr eine für alle Hersteller einheitlich klare Kennzeichnung von Neuwagen: grün ist umweltfreundlich, gelb einsatzabhängig verträglich, rot umweltschädlich. Dies würde beim Kauf klare Anreize auslösen.
Statt zusätzlicher CO2-Steuer plädiert der AvD für die einfachste und kostengünstigste Variante der Kfz-Besteuerung, die seitens des Clubs seit Jahrzehnten gefordert wird: Wegfall der Kfz-Steuer und Besteuerung ausschließlich über die Mineralölsteuer, da diese die einzig wirksame Steuer im Hinblick auf Verbrauchseinsparungen und damit auch Schadstoffausstoß ist.
Eine zusätzliche Steuer mit derart hohen Betriebsrisiken für die Steuergerechtigkeit wie die CO2-Steuer macht auch umweltpolitisch keinen Sinn. Nach Ansicht des AvD genügt es, den spezifischen Schadstoff-Ausstoß in der Fahrzeugbeschreibung festzulegen und in der Einstufung nach Euro-Normen zu berücksichtigen.
Donnerstag, 23. November 2006
Vorgeschlagene Maßnahmen des Verkehrsministers sind wirkungslos - Das vorhandene Instrumentarium muss konsequent genutzt werden
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) lehnt die von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee geforderte Erhöhung der Bußgelder, sowie die Ausweitung des Bußgeldrahmens ab. "Eine solch drastische Erhöhung der Bußgelder ist so gut wie wirkungslos", sagt AvD-Pressesprecher Sven Janssen, "wenn nicht das vorhandene Instrumentarium zur Kontrolle genutzt wird." Die Erhöhung der Kontrolldichte habe einen abschreckenden Effekt. "Gerade im Bereich des Alkoholismus und Drogenkonsums, gegen den der Minister nach eigenen Angaben vorgehen möchte, handelt es sich um Krankheitsbilder, die nicht mit höheren Geldstrafen behoben werden können." Im Bereich hoher Promillewerte und bei Drogenkonsumenten, die ohnehin permanent im legalen Grenzbereich leben, funktioniert die Abschreckung durch Strafandrohung leider nicht.
Nur die höhere Kontrolldichte durch die Behörden und die damit verbundene Beweissicherung macht es möglich, solche Fälle aufzudecken und gerichtlich zu verfolgen. Das Punktesystem in Deutschland hat sich bewährt. Die Angst davor, den Führerschein zu verlieren ist deutlich größer, als die Angst vor hohen Geldbußen. Zudem führt eine drastische Erhöhung der Geldbußen zu einer Zweiklassengesellschaft. Autofahrer mit geringem Verdienst werden ungleich härter getroffen, als Autofahrer mit hohen Einkommen. Gerade Letztere werden zukünftig durch mehrere Instanzen prozessieren und den Staat viel Geld kosten.
Die derzeit gültige Mischung aus Punktesystem und Bußgeld ist als Abschreckung absolut ausreichend, sie muss nur konsequent durchgesetzt werden, zumal in vielen Fällen ja sogar noch ein Strafverfahren angehängt wird. Viele Verstöße bleiben heute mangels Kontrollen unbemerkt und 80% aller privaten Anzeigen führen zu Einstellungen des Verfahrens zu Lasten der Staatskasse. An dieser Situation muss etwas geändert werden, wenn man wirklich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreichen möchte.
Montag, 23. Oktober 2006
Der Zürcher Kantonsrat hält Radiowarnungen vor Geschwindigkeitskontrollen für unproblematisch. Er hat am Montag ein Postulat mit 132 gegen 7 Stimmen abgelehnt, das Massnahmen dagegen forderte. Der Postulant vertrat die Ansicht, die regelmässigen Durchsagen über Geschwindigkeitskontrollen seien für die Polizei in der Ausübung ihrer Amtshandlungen hinderlich. Doch die anderen Parteien hatten dafür kein Gehör. Durch die häufigen Warnungen über das Radio würden Fahrer im Gegenteil dazu angehalten, auf den Tacho zu schauen, sagte ein Gegner des Vorstosses. Dafür gebühre den Radiosendern sogar Dank. Hinzu komme, dass es keine rechtliche Handhabung gegen Radiowarnungen gebe, wie die Regierung erklärte.
Quelle: http://www.kleinreport.ch/
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